Abrechnung bei PRivat versicherten

Bei privat Versicherten werden die Leistungen nach einer Preiliste abgerechnet, die auf einem Vertrag zwischen der Postbeamtekrankenkasse, der Beihilfe und dem ZVK (Zentralverband der Physiotherapeuten) sowie den IFK (Bundesverband Selbstständiger Physiotherapeuten) basiert.