Um die ambulante Rehabilitation bei REHAVITAL in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Abhängig davon, ob Sie erwerbstätig oder nicht erwerbstätig sind oder aber privat versichert sind, unterscheidet sich die Beantragung einer ambulanten Rehabilitation.
Erwerbstätige
Wenn Sie noch im Erwerbsleben stehen ist Ihr Ansprechpartner die Rentenversicherung. Die Beantragung umfaßt von Ihnen auszufüllende Formulare, die Sie bei
Ihrem Ansprechpartner anfordern können oder aber Sie können die Formulare über den folgenden Link herunterladen.
›› Zum Download der Formulare G100 und G110 der Deutschen
Rentenversicherung
Zusätzliche Informationen erhalten Sie über den Link auf die Seite der für Sie zuständigen Rentenversicherung
›› Zur Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund
›› Zur Homepage der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
›› Zur Homepage der Deutschen Rentenversicherung Hessen
Zusätzlich benötigen Sie einen Antrag, den ihr behandelnder Arzt ausfüllt.
Nicht-Erwerbstätige
Stehen Sie nicht mehr im Erwerbsleben ist Ihr Ansprechpartner die gesetzliche Krankenkasse. Hierfür nutzen Sie bitte das Formblatt 60/61, welches Sie ausgefüllt, zusammen mit dem ärztlichen Teil bei Ihrer Krankenkasse vorlegen.
›› Zum Download der Formulare 60/61 (Kassenärztliche Bundesvereinigung)
Privat Versicherte
Wenn Sie bei einer Privaten Krankenkasse versichert sind, benötigen Sie eine formlose ärztliche Bescheinigung über eine "ganztägig ambulante multiprofessionelle Behandlung in einer spezialisierten Einrichtung".