Ihr Weg zur ambulanteN Reha

Um die ambulante Rehabilitation bei REHAVITAL in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wohnortnähe, Versorgung und Mobilität
    Das ambulante Rehabilitationszentrum muss von Ihrem Wohnort aus in einer zumutbaren Zeit (max. ca. 45 Minuten) erreichbar und Ihre häusliche Versorgung muss gesichert sein. Zudem sollten Sie über eine ausreichende körperliche Mobilität verfügen.
  • Muskuloskeletale Erkrankung
    Dazu zählt die Erkrankung oder Beeinträchtigung des gesamten Bewegungsapparates, wie z.B. degenerative Erkrankungen (Arthrose, Bandscheibenveränderungen), komplexe Gelenkverletzungen oder Frakturen, schmerzhafte Funktionseinschränkungen nach Gelenkersatz (Hüfte, Knie, Schulter o.a.), nach operativen Eingriffen an der Wirbelsäule und chronische Schmerzzustände des gesamten muskuloskeletalen Systems
  • AHB oder HV?
    Man unterscheidet generell zwei Arten von Rehabilitationsmaßnahmen, die Anschlussheilbehandlung (AHB) oder das Heilverfahren (HV).
  • Anschlussheilbehandlung (AHB)
    Die so genannte Anschlussheilbehandlung (AHB) erhalten Sie nach einer stationären Krankenhausbehandlung. Sie wird mit Hilfe des Sozialdienstes des Krankenhauses eingeleitet und beantragt und wird üblicherweise binnen 14 Tagen nach Entlassung aus dem Akuthaus angetreten.In medizinisch begründeten Fällen kann die Maßnahme nach Rücksprache mit dem Kostenträger auch zu einem späteren Zeitpunkt angetreten werden.
  • Heilverfahren (HV)
    Das Heilverfahren (HV) erfolgt ohne Vorbehandlung im Krankenhaus und wird durch den behandelnden Arzt beantragt. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der Krankenkasse oder der gesetzlichen Rentenversicherung.

Beantragung eines ambulaten orthopädischen Heilverfahrens

Abhängig davon, ob Sie erwerbstätig oder nicht erwerbstätig sind oder aber privat versichert sind, unterscheidet sich die Beantragung einer ambulanten Rehabilitation.

 

Erwerbstätige
Wenn Sie noch im Erwerbsleben stehen ist Ihr Ansprechpartner die Rentenversicherung. Die Beantragung umfaßt von Ihnen auszufüllende Formulare, die Sie bei Ihrem Ansprechpartner anfordern können oder aber Sie können die Formulare über den folgenden Link herunterladen.

›› Zum Download der Formulare G100 und G110 der Deutschen Rentenversicherung

Zusätzliche Informationen erhalten Sie über den Link auf die Seite der für Sie zuständigen Rentenversicherung

›› Zur Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund
›› Zur Homepage der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
›› Zur Homepage der Deutschen Rentenversicherung Hessen

 

Zusätzlich benötigen Sie einen Antrag, den ihr behandelnder Arzt ausfüllt.

 

Nicht-Erwerbstätige

Stehen Sie nicht mehr im Erwerbsleben ist Ihr Ansprechpartner die gesetzliche Krankenkasse. Hierfür nutzen Sie bitte das Formblatt 60/61, welches Sie ausgefüllt, zusammen mit dem ärztlichen Teil bei Ihrer Krankenkasse vorlegen.

 

›› Zum Download der Formulare 60/61 (Kassenärztliche Bundesvereinigung)

 

Privat Versicherte

Wenn Sie bei einer Privaten Krankenkasse versichert sind, benötigen Sie eine formlose ärztliche Bescheinigung über eine "ganztägig ambulante multiprofessionelle Behandlung in einer spezialisierten Einrichtung".