REzept & Kostenerstattung

Die aktuellen Heilmittelrichtlinien (HMR) aus dem Jahr 2004 regeln die Versorgung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. REHAVITAL muss gemäß den HMR die Richtigkeit einer jeden ärztlichen Verordnung vor Behandlungsbeginn überprüfen. In manchen Fällen muss die Verordnung dem Arzt zur Korrektur zurück gegeben werden, damit die Krankenkasse die Behandlungskosten erstattet. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst

  • Die Gültigkeit Ihres Rezept beträgt 10 Tage nach Ausstellungsdatum. Zwíschen zwei Behandlungen dürfen ebenfalls nur max. 10 Tage liegen.
  • Wenn vom Arzt angegeben, muss auch die Frequenz der Behandlung pro Woche berücksichtigt werden.
  • Es werden keine Verordnungen ohne Ausstellungsdatum, Unterschrift des Arztes oder fehlenden Angaben über den Patienten von der Krankenkasse akzeptiert.
  • Jede Behandlung unserer Therapeuten muss mit einer Unterschrift auf der Rückseite der Verordnung einzeln bestätigt werden.
  • Für jede Diagnosengruppe wird im Regelfall eine maximale Gesamtverordnungsmenge bestimmt.
  • Längerfristige Verordnungen sind begründungspflichtig und der Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen.
  • Zwei vorrangige Heilmittel (wie z.B. Manuelle Therapie, Krankengymnastik,Massage und Manuelle Lymphdrainage) müssen auf getrennten Rezepten verordnet werden.
  • Ergänzende Heilmittel (wie z.B. Elektro- oder Wärme/Kälte-Therapie) müssen nicht auf einem Extra-Rezept verordnet werden.
  • Die Rezeptgebühren sind bei Terminvergabe jedoch spätestens zur ersten Behandlung fällig.
  • Legen Sie uns bitte Ihre Befreiungskarte vor, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind